Aufgrund Diskriminierung: Weitere Abfindung in Höhe von 30.000 €
Aufgrund Diskriminierung: Weitere Abfindung in Höhe von 30.000 € Das Bundesarbeitsgericht (BAG) erkannte bezüglich einer Sozialplanabfindung eine Benachteiligung aufgrund einer Behinderung, damit eine Ungleichbehandlung aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Hintergrund: Der 1950 geborene Kläger ist schwerbehindert und war seit Mai…