Auch für ehrenamtliche RichterInnen gilt das Kopftuchverbot
Fall:Eine ehrenamtlicher Richterin (Schöffin) erklärte gegenüber dem Gericht, aus Bekenntnisgründen ein Kopftuch zu tragen und hierauf auch in der gerichtlichen Verhandlung nicht verzichten zu können. Es wurde von Seiten des Jugendschöffenausschusses eine gröbliche Amtspflichtverletzung erkannt, mit Verstoß gegen § 2…