Benachteiligung nach dem AGG – unmittelbar oder mittelbar
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dürfen Mitarbeiter weder mittelbar noch unmittelbar beanchteiligt werden. Was ist unter einer mittelbaren oder unmittelbaren Diskriminierung im Arbeitsbereich zu verstehen? Mittelbar: Eine mittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn nach dem äußerlichen Schein angeblich neutrale Vorschriften, Kriterien…