Wohnungssuche von Ausländern
Wohnungssuche von Ausländern
Datenjournalisten vom Bayerischen Rundfunk und dem SPIEGEL recherchierten zur Wohnungssuche von Menschen mit Migrationshintergrund, wobei eine deutliche Benachteiligung festgestellt wurde.
Hintergrund:
Diese Journalisten haben in einem automatisierten Verfahren rund 20.000 Anfragen auf Online-Mietangebote im Internet verschickt und 8.000 Antworten erhalten. Die Testpersonen waren nahezu identisch, lediglich der Name variierte und ließ auf eine Herkunft aus Deutschland, Polen, Italien, der Türkei und dem arabischen Raum schließen.
Während der deutsche Mitbewerber zu einer Besichtigung eingeladen wurde, erhalten andere eine Absage oder gar keine Antwort.
Besonders stark betroffen von dieser Art der Diskriminierung sind Bewerber mit türkischem oder arabischem Migrationshintergrund. Sie werden in jedem vierten Fall, in dem ein deutscher Interessent eine positive Rückmeldung auf seine Anfrage erhält, übergangen.
Hierzu wurde Lukas Siebenkotten vom Deutscher Mieterbund von den Journalisten befragt und antwortete:
“Der Vermieter ist ja frei darin, wem er seine Wohnung vermietet. Er kann ja nicht gezwungen werden, einer bestimmten Person, die Wohnung zu vermieten. Und wenn er zu dem Ergebnis kommt, dass er jemanden mit ausländisch klingendem Namen nicht in die engere Wahl nimmt, dann ist das diskriminierend, aber ich weiß auch nicht, wie man das wirklich sanktionieren will.”
Quelle:
http://www.br.de/nachrichten/wohnungssuche-diskriminierung-100.html
Fazit:
Zwar zeigt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf, dass gem. § 1 AGG eine Diskriminierung verboten ist. Dennoch ist über obige Auswertung zu erkennen, dass alleine schon der Name für gewisse Entscheidungen maßgebend ist. Besonders angespannt ist im Übrigen gemäß Bayerischer Rundfunk und SPIEGEL zum Wohnungsmarkt die Lage in München.
Rechtsanwalt Robert Uhl
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