Überspringen zu Hauptinhalt
AGG Schulung: E-Learning zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz info@agg-mitarbeiterschulung.deLoginLetzte Aktualisierung der Schulung: September 2023

Werden PraktikantInnen gem. § 26 BBiG vom AGG geschützt?

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden als Beschäftigte ArbeitnehmerInnen und die zur Berufsausbildung Beschäftigen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 AGG geschützt, wobei PraktikantInnen im Gesetzestext nicht ausdrücklich zu lesen sind.
Vorliegend durfte das höchste deutsche Arbeitsgericht, hier das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Frage entscheiden, ob auch Praktikanten gem. § 26 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor Diskriminierungen nach dem AGG geschützt werden. 26 BBiG sieht andere Vertragsverhältnisse vor.

Urteil:
Der Kläger ist tatsächlich auch als Praktikant gem. § 26 BBiG ein Beschäftigter gem. § 6 Abs. 1 AGG. Denn Ziel einer europäischen Richtlinie, hier 2000/78/EG ist dies, dass gesichert sein soll, dass jeder in Beschäftigung und Beruf gleichbehandelt wird. Damit fallen unter den Begriff der Berufsbildung nach dem AGG nicht allein Personen, die eine Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz durchführen, sondern auch Personen gem. § 26 BBiG, die als Praktikanten eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben.
Damit ist diese Auslegung der beschäftigten Person weit zu erkennen, wonach der Kläger hier grundsätzlich geschützt ist.
Der Kläger verlor dennoch sein Verfahren und hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung (mindestens 5.000.- €) nach § 15 Abs. 2 AGG. Denn er hatte keine Indizien gem. § 22 AGG dargelegt, dass er wegen seiner Behinderung benachteiligt wurde.

Quelle:
BAG, Urteil vom 23.11.2023, Az. 8 AZR 212/22; https://openjur.de/u/2480744.html

Fazit:
Der Schutzbereich bei Diskriminierungen im Arbeitsrecht ist damit weit zu sehen, wobei nicht die zur Berufsausbildung direkt beschäftigten Leute, sondern auch Personen, die an Maßnahmen der Berufsbildung teilnehmen (um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben), geschützt sind.

Robert Uhl
Rechtsanwalt
www.raau.de oder
www.rechtsanwalt-uhl.de

An den Anfang scrollen