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AGG Schulung: E-Learning zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz info@agg-mitarbeiterschulung.deLoginLetzte Aktualisierung der Schulung: September 2023

Vermietung nur „an Deutsche“?

Der Kläger, aus Burkina Faso stammend, lebt seit 2002 in München und suchte in Augsburg eine Wohnung.
Er fand hierzu auch eine Anzeige einer Ein-Zimmer-Wohnung, die der Vermieter und Beklagte im April 2019 veröffentlichte. Darin war der Vermerk, dass die Wohnung „an Deutsche“ vermietet werden solle. Der Vermieter hatte dann, so der Kläger, im stattgefundenen Telefonat gefragt, ob er Ausländer sei. Darüber war der Kläger perplex. Der Vermieter brach dann das Gespräch ab. Der Kläger bekam die Wohnung nicht.


Der Kläger hatte dann über eine Freundin mit deutschem Namen bei dem Vermieter angerufen lassen, wobei der Vermieter sagte, dass er froh sei, dass sie Deutsche ist und dass er keine ausländischen Mieter wolle.


Als die Freundin gegen diese Verallgemeinerung argumentierte, hatte auch sie eine Absage bekommen. Ähnlich ist es einem deutschen Bekannten gegangen, nachdem dieser erwähnt hatte, dass er im Bereich der Flüchtlingshilfe arbeitet, so der Klägervortag.

Ein weiterer Bekannter hatte keinen Migrationshintergrund und auch keinen Job in diesem Bereich und hat als Einziger einen Besichtigungstermin bekommen.


Der Kläger klagte nun beim Amtsgericht Augsburg, dass der Vermieter derartige Formulierungen künftig unterlässt und eine Entschädigung von 1.000,00 € zahlt. Der Kläger konnte im mündlichen Termin mit dem Beklagten keinen Vergleich schließen, wonach am 05.11.2019 das Gericht das Urteil verkünden wird.

Quelle:
https://www.merkur.de/bayern/augsburg-muenchen-vermieter-will-nur-an-deutsche-vermieten-hamado-dipama-klagt-13121774.html

Fazit:
Zum Verbot der Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft eines Wohnungsmieters gibt es schon eine interessante Entscheidung des Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, mit Urteil vom 19.12.2014, Az. 25 C 357/14; wonach wegen der Diskriminierung der Vermieter eine Entschädigung von 15.000.- € zahlen musste.

Rechtsanwalt Robert Uhl

www.raau.de oder

www.rechtsanwalt-uhl.de

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