Terminhinweis – Verhandlung vor dem BVerwG zum AGG
Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 19.02.2009, 14.00 h zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Fall:
Sieben angestellte Lehrer verklagten das Land Nordrhein-Westfalen, da sie nur eine Beschäftigung als Angestellte bekommen haben, aber eine Übernahme in das Beamtenverhältnis anstrebten.
Diskriminierung?
Das Land Nordrhein-Westfalen verneinte diese Übernahme aus Altersgründen, da die Lehrer die laufbahnrechtliche Höchstaltersgrenze für eine Verbeamtung von 35 Jahren überschritten hatten.
Die Lehrer stellen u.a. einen Verstoß gegen das AGG dar, da eine Ungleichbehandlung wegen des Alters vorliegen würde.
Die Klagen waren zwar in den Vorinstanzen erfolglos, doch mit der Revision werden die Kläger beim BVerwG in Leipzig versuchen, die Richter zu überzeugen, dass die laufbahnrechtliche Höchstaltersgrenze für eine Verbeamtung rechtswidrig sei und u.a. gegen das AGG verstoßen würde.
Aktenzeichen: BVerwG 2 C 17.07, BVerwG 2 C 18.07, BVerwG 2 C 31.07, BVerwG 2 C 33.07, BVerwG 2 C 34.07; BVerwG 2 C 53.08 und BVerwG 2 C 54.07.
Quelle:
Terminübersicht des BVerwG über www.bundesverwaltungsgericht.de / Datum: 19.02.2009
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Robert Uhl
Rechtsanwalt
www.rechtsanwalt-uhl.de