Reform des AGG?
Das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll reformiert und „Mängel“ beseitigt werden. Wir dürfen gespannt sein, was…
Studie zur „Ehe für alle“
Nach einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, stimmten 83 % der Befragten der Aussage zu, dass Ehen zwischen zwei Frauen bzw. zwei Männern erlaubt sein sollten. 95 % bezeichneten es außerdem als gut, dass homosexuelle Menschen gesetzlich vor Diskriminierung geschützt sind.
Als die Leiterin dieser Antidiskriminierungsstelle, Frau Christine Lüders, am 12.01.2017 diese Umfragewerte vorstellte, sprach sei von meinem traurigen Zeichen, dass es in Deutschland anders als in 14 Staaten Europas noch immer keine “Ehe für alle” gebe und die als “Homo-Ehe” genannte eingetragene Lebenspartnerschaft, von den meisten Menschen als benachteiligend empfunden wird.
Weitere Ausführungen von Frau Lüders zu dieser Studie finden Sie unter:
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Aktuelles/DE/2016/2017/20170112_Umfrage_LSB.html
Fazit:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der sexuellen Identität, siehe § 1 AGG. Auf die hier bestehenden Problematiken der Ehe hat diese Umfrage Bezug genommen.
Rechtsanwalt Robert Uhl
www.raau.de oder
www.rechtsanwalt-uhl.de
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