Schutz der sexuellen Identität nach dem AGG
Das Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzs (AGG) ist unter anderem auch, Benachteiligungen wegen der sexuellen Identität der Mitarbeiter zu verhindern oder zu beseitigen.
Was ist unter der sexuellen Identität zu verstehen?
Die Heterosexualität, Homosexualität, Bisexualität oder Transsexualität fallen hierunter.
Die Grenzen bestehen dort, wo sexuelle Gefühle der Angestellten strafrechtliche Grenzen überschreiten, wie z.B. die Pädophilie.
Wenn ein Mitarbeiter auf dem Firmenserver massenweise verbotene pornografische Filme und Bilder mit Kindern abgespeichert hat, kann er sich in keiner Weise auf den Schutz des AGGs berufen, da dies von der sexuellen Identität nach dem AGG nicht umfasst ist.
Wie kann der Mitarbeiter erfahren, welchen Schutz er bezüglich seiner sexuelle Identität nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzs hat?
Das Gesetz stellt in § 12 AGG dar, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, seine Mitarbeiter in geeigneter Art und Weise zu schulen, damit diese z.B. auch näheres über die sexuelle Identität wissen und erkennen, welche Rechte sie hier haben und wie sie sich gegen Diskriminierungen zur Wehr setzen können.
Einen kostengünstigen Weg zur Schulung kann eine Online-Schulung darstellen, da die Mitarbeiter komfortabel und unter eigener Zeiteinteilung die Schulung duchführen können.