Reform des AGG?
Das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll reformiert und „Mängel“ beseitigt werden.
Wir dürfen gespannt sein, was das Jahr 2023 bringen wird.
Zum Beispiel könnte sehr gut vorstellbar sein, dass der Begriff der sog. „Rasse“ gestrichen und besser die „rassistische Diskriminierung“ gem. § 1 AGG dargestellt wird.
Einen sinnvolles Positionspapier hat hier z.B. der Deutsche Gewerkschaftsbund dargestellt, welcher sich vertiefend mit dieser Thematik auseinander gesetzt hat.
Quelle vom 06.12.2022,
DGB sieht Reformbedarf beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/recht/++co++14e1d62c-757f-11ed-832f-001a4a160123
Es geht in einem 7-Seitigen pdf-Dokument unter anderem darum, den Begriff der “Rasse” zu ersetzen und die Privilegierung kirchlicher Arbeitgeber zu streichen. Die Rechte der Beschäftigten und der kollektive Rechtsschutz sollen ausgebaut und Arbeitgeberpflichten konkretisiert werden.
Quelle vom 06.12.2022,
DGB sieht Reformbedarf beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/recht/++co++14e1d62c-757f-11ed-832f-001a4a160123
Fazit:
Das relativ junge Gesetz vom Jahre 2006 könnte verbessert werden, wenn eine politische Einigung zu erzielen wäre.
Robert Uhl, Rechtsanwalt
www.raau.de oder
www.rechtsanwalt-uhl.de