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AGG Schulung: E-Learning zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz info@agg-mitarbeiterschulung.deLoginLetzte Aktualisierung der Schulung: September 2023

Rechtswidrige Kontrolle am Hauptbahnhof

Rechtswidrige Kontrolle am Hauptbahnhof

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat mit Urteil vom 07.08.2018 die Rechtswidrigkeit einer Identitätsfeststellung durch die Bundespolizei festgestellt.

Was war passiert?
Der Kläger wurde im Hauptbahnhof von Bochum von der Bundespolizei aufgefordert, seinen Ausweis vorzuzeigen.

Der Kläger war der Ansicht, dass dies nur deshalb geschah, da er eine dunkle Hautfarbe hat bzw. dies zumindest mitursächlich für die Kontrolle gewesen sei.

Das Gericht musste überprüfen, ob damit gegen das mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren „racial profiling“ gehandelt wurde.

 

Was bedeutet „racial profiling“?

Dies sind gleichheitswidrige Personenkontrollen die aufgrund der Rasse, ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder nationaler Herkunft durchgeführt werden, aber nicht anhand von konkreten Verdachtsmomenten.

Urteil des OVG:
Zwar habe der Kläger aufgrund seines auffälligen Verhaltens Anlass zu der Identitätsfeststellung gegeben, doch die handelnden Polizeibeamten hätten diese jedoch auch wegen der Hautfarbe des Klägers durchgeführt.
Damit wurde gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Andere Anhaltspunkte hat die Bundespolizei nicht hinreichend konkret vorgetragen.

Quelle:
OVG Münster mit Urteil vom 07.08.2018, Az. 5 A 294/16; http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/33_180807/index.php;

Fazit:
Hat schon das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 21.04.2016 (Aktenzeichen: 7 A 11108/14.OVG) die nicht anlassbezogene Kontrolle einer dunkelhäutigen Familie im Zug als Diskriminierung erachtet, so sieht auch das OVG Münster dieses Verhalten der Polizeibeamten am Bahnhof als grundrechtswidrig gem. Art. 3 Grundgesetz (GG) an.

Rechtsanwalt Robert Uhl

www.raau.de oder

www.rechtsanwalt-uhl.de

 

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