Piloten dürfen auch nach dem 60. noch fliegen
Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Diskriminierung wegen des Alters ein wichtiges Urteil am 13.09.2011 gesprochen.
Ausgangslage:
Es wurde ein Rechtsstreit mehrerer Piloten der Deutschen Lufthansa AG gegen den Arbeitgeber wegen einer tarifvertraglichen Klausel geführt, wonach bei Vollendung des 60. Lebensjahres automatisch die Arbeitsverträge beendet wurden.
Die Kläger wollten länger fliegen, wobei die Beklagte das Argument der Sicherheitsrisiken darstellte, weshalb das 60. Lebensjahre das Berufsende bei der Deutschen Lufthansa AG sein sollte.
Andere nationale oder internationale Regelung stellen dieses Alter aber mit dem 65. fest.
Gegen diese Altersdiskriminierung ging die Piloten vor und gingen bis zum Bundesarbeitsgericht, welche den Rechtsstreit dem EuGH vorlegte.
Dieser entschied:
Eine Maßnahme die die Altersgrenze auf 60 Jahre festlegt, während die nationale und die internationale Regelungen dieses Alter auf 65 Jahre festlegen, ist keine Maßnahme, die für die öffentliche Sicherheit und den Schutz der Gesundheit wichtig ist bzw. dient.
Die Altersgrenze auf 60 Jahre, wonach Piloten als körperlich nicht mehr fähig zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit dargestellt werden, verstößt gegen Europarecht.
Quelle:
Urteil des EuGH vom 13.09.2011, C-447/09, Prigge u.a.
http://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/
Fazit:
Es wird auf allen Ebenen schwierig werden, wenn einfach festgestellt wird, dass ab einem bestimmten Alter das Arbeitsleben vorbei sein sollte. Es sind Regelaltersgrenzen zu beachten und eine Diskriminierung wegen des Alters muss unbedingt vermieden werden. Die hier anhängigen Rechtsstreitigkeiten mit der Deutschen Lufthansa AG wird wohl diesem Unternehmen viel Geld kosten, denn der Schaden der zu früh in Rente geschickten Piloten, der durch dieses Regelung entstanden ist, wird dieser Arbeitgeber ersetzen müssen.
Robert Uhl
Rechtsanwalt
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