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AGG Schulung: E-Learning zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz info@agg-mitarbeiterschulung.deLoginLetzte Aktualisierung der Schulung: September 2023

Mieter bekommt vom Vermieter Schadensersatz von 11.000.-€

Das Berufungsgericht in Berlin durfte zu nachfolgendem Fall ein Urteil sprechen:
Der Kläger ging gegen die Beklagte wegen Diskriminierung vor und begehrte Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Der Anspruch wurde mit einer Weigerung der Beklagten (Vermieterin) begründet, dem gewünschten Bau einer Rampe für den vom Kläger (Mieter) benötigten barrierefreien Zugang zum Wohnhaus zuzustimmen.

Instanzenlauf:
Die erste Instanz (Amtsgericht) hat die Klage u.a. abgewiesen, da weder eine unmittelbare noch eine mittelbare Benachteiligung im Sinne des § 3 AGG vorliegen solle.

Urteil des Landgerichts Berlin (II. Instanz):
Der Kläger hat in seiner Sache Erfolg. Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Entschädigung aus §§ 21 Abs. 2 S. 3, 19 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 AGG in Höhe von 11.000.- €. Es liegt eine unmittelbare Benachteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 AGG vor, wobei beim gegenständlichen Mietverhältnis ein massenähnliches Rechtsgeschäft im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 AGG gegeben ist. Eine Rechtfertigung für diese Benachteiligung des Klägers lag nicht vor, siehe § 20 Abs. 1 S. 1 AGG. Angesichts des Umstandes, dass die Beklagte mehr als 74.000 Wohnungen hat, ist die hier zuerkannte Höhe der Entschädigung auch geeignet und erforderlich, um eine Genugtuungsfunktion zugunsten des Klägers und eine abschreckende Wirkung gegenüber der Beklagten zu erzielen.

Quelle:
LG Berlin II 66. Zivilkammer, Urteil vom 30.September 2024 , Az: 66 S 24/24; https://www.juris.de/static/infodienst/autoren/D_NJRE001587641.htm

Fazit:
Auch im Mietbereich müssen die Vermieter (m/w/d) wie im Arbeitsbereich die Arbeitgeber (w/m/d) die Diskriminierungsverbote nach dem AGG beachten. Siehe z.B. auch die Entscheidung des Amtsgerichts Augsburg, Pressemitteilung 12 vom 10.12.2019, wonach eine Vermietung „nur an Deutsche“ eine Entschädigungszahlung in Höhe von 1.000.- € als Folge hatte.

Rechtsanwalt Robert Uhl
www.rechtsanwalt-uhl.de
oder www.raau.de

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