Überspringen zu Hauptinhalt
AGG Schulung: E-Learning zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz info@agg-mitarbeiterschulung.deLoginLetzte Aktualisierung der Schulung: September 2023

Jahresbericht 2022 – Antidiskriminierungsstelle

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat am 27.06.2023 ihren Jahresbericht für das Jahr 2022 veröffentlicht.


Insgesamt 8.827 Beratungsanfragen zu Diskriminierungsfällen gingen bei der Behörde ein. Im Vergleich zum Jahr 2021 sind die Anfragen um 14 % gestiegen, verglichen mit 2019 haben sie sich mehr als verdoppelt!


Den Jahresbericht können Sie unter https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Jahresberichte/2022.html?nn=305458 herunterladen und lesen.


Dort ist z.B. der Fall des Mario N. zu lesen, welcher an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet und einen Assistenzhund hat. Beim Besuch einer Hautärztin und ihrer Aufforderung, den Hund vor der Praxis anzuleinen hört Herr N., dass er den Hund „ja nicht wirklich brauche“. Herr N. ging darauf ohne Behandlung nach Hause. Die Antidiskriminierungsstelle informierte dann die Arztpraxis über die Rechtslage, wonach eine chronische Beeinträchtigung als Behinderung im Sinne des AGG gilt.

Fazit:
Die Diskriminierungsfälle, bzw. die gemeldeten Fälle, nehmen zu, wobei auf das Diskriminierungsverbot gem. § 7 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hingewiesen werden darf. Gemäß § 15 Abs. 2 AGG ist sogar eine Entschädigung wegen einer Diskriminierung bei einer Nichteinstellung in Höhe bis zu drei Monatsgehälter vorgesehen.

Robert Uhl, Rechtsanwalt
www.raau.de oder
www.rechtsanwalt-uhl.de

An den Anfang scrollen