Grundlagenpapier der Antidiskriminierungsstelle
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes legte aktuell ein Grundlagenpapier zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor.
Dieses können Sie sich unter nachfolgender Adresse anschauen bzw. herunterladen:
Die Behördenleitung, Frau Ataman, hat hier folgende Vorschläge:
- Mehr Menschen vor Diskriminierung schützen – Diskriminierungsmerkmale erweitern
- Schutz vor Diskriminierung auf staatliche Stellen ausweiten
- Schutz vor sexueller Belästigung stärken
- Schutz vor Diskriminierung durch künstliche Intelligenz ins AGG aufnehmen
- Menschen mit Behinderungen besser vor Diskriminierung schützen
- Schutz vor Diskriminierung bei allen Arten von Arbeit
- „Kirchenklausel“ europarechtskonform gestalten
- Schutz vor Diskriminierung wegen des Alters stärken
- Rechtsklarheit für Unternehmen schaffen – Mindeststandards für Beschwerdestellen etablieren
- Vielfalt in öffentlichen Stellen des Bundes fördern
- Schutz vor Diskriminierung im Geschäftsverkehr stärken – Beschränkung auf Massengeschäfte streichen
- Diskriminierungsschutz auf dem Wohnungsmarkt stärken
- Diskriminierungsschutz bei Versicherungsverträgen verbessern
- Frist zur Rechtsdurchsetzung verlängern
- Nachweis von Diskriminierung erleichtern
- Entschädigungen wirksam und abschreckend gestalten
- Betroffene entlasten – Verbandsklagerecht einführen
- Rechtssicherheit schaffen – altruistisches Klagerecht einrichten
- Gerichte entlasten – Schlichtungsverfahren einführen
Zu jedem einzelnen Punkt können Sie in diesem Grundlagenpapier noch nähere Hinweise lesen.
Fazit:
Die Antidiskriminierungsbehörde will nun das AGG ausweiten, wobei z.B. durchaus nachvollziehbar ist, den Diskriminierungsschutz auch auf staatliche Stellen ausweiten. Die politische Diskussion wird sich damit nun befassen müssen.
Robert Uhl, Rechtsanwalt
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