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AGG Schulung: E-Learning zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz info@agg-mitarbeiterschulung.deLoginLetzte Aktualisierung der Schulung: September 2023

Gleichstellungsbeauftragte kann auch „divers“ sein

Die beklagte Behörde hatte ein „Gleichstellungsbeauftragte“ ausgeschrieben, ohne den Hinweis auf „divers“ zu geben, wonach sich diese Stellenanzeige nur an weibliche Bewerbungspersonen gerichtet hatte.
Die klagende Person, welche weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann, hatte sich beworben, hat auch an einem Vorstellungsgespräch teilgenommen, hat aber diese Stelle nicht bekommen.
Es wurde dann u.a. die Geschlechterbenachteiligung vorgetragen und die Diskriminierungsklage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erhoben.

In der ersten Instanz (Arbeitsgericht Elmshorn) wurde eine Diskriminierung gesehen und eine Entschädigung in Höhe von 3.600,00 Euro der klagenden Person zugesprochen.
Dann ging die Beklagte in Berufung zur zweiten Instanz (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein), wobei das Gericht urteilte:
Wenn eine Behörde eine Stelle als Gleichstellungsbeauftragte nur für Frauen aber nicht für Personen ausschreibt, die weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet sind, kann dies im Einzelfall eine Entschädigung nach § 15 AGG rechtfertigen, wobei vorliegend eine Zahlung von 3.600,00 Euro als angemessen anerkannt wurde. Die beklagte Seite hat die Vermutung der Diskriminierung nicht widerlegt, da die geschlechtsspezifische Besetzung zumindest Teil des Motivbündels für die Auswahlentscheidung war.

Quelle:
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Urteil vom 14.06.2023, Az. 4 Sa 123 öD/22, https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/LAG/Presse/PI/prm1018.html; Entscheidung nicht rechtskräftig. Revision wurde beim Bundesarbeitsgericht unter Az. 8 AZR 214/23 eingelegt.

Fazit:
Eine Stellenausschreibung sollte immer geschlechtsunabhängig, mit z.B. „m/w/d“ angegeben werden.
Hier war die Besonderheit, dass die Behörde hätte erkennen müssen, dass die Gleichstellungsbeauftragte auch eine Person des dritten Geschlechts sein könnte, wobei das „divers“ bei der Stellenausschreibung benötigt wird.

Rechtsanwalt Robert Uhl

www.raau.de oder

www.rechtsanwalt-uhl.de

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