Gleiches Geld für gleiche Arbeit
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellt auf ihrer Homepageseite
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Aktuelles/DE/2014/20141210_eg_Check.html
aktuell am 10.12.2014 dar, dass die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen so hoch ist, wie in kaum einem anderen europäischen Land.
Beachte § 1 AGG:
Wenn eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts gegeben ist, greift aber § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), worin steht:
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Dies kann für die Arbeitgeber (m/w) bei Nichtbeachtung zur Konsequenz haben, dass hohe Schadensersatzzahlungen damit entstehen könnten.
Damit Arbeitgeber und Beschäftigte aber Klarheit über das Lohngefüge erhalten, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes das Projekt „Gleicher Lohn“ ins Leben gerufen, wonach die Teilnehmer 2014 die Messe Berlin, die Hafenmanagementgesellschaft bremenports, die Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, das Umweltbundesamt sowie die Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung waren.
Wenn Sie als Arbeitgeber (w/m) z.B. prüfen möchte, ob der Grundsatz der Entgeltgleichheit tatsächlich bei Ihnen eingehalten wird, hält die Hans-Böckler-Stiftung die Homepage http://eg-check.de vor.
Hier bekommen Sie kostenfrei zahlreiche Informationen zu diesem Thema, wie Beispielhaft ein umfassendes Prüfinstrumentarium für die Entgeltgleichheit.
Fazit:
Besser im Vorfeld keine Ungleichbehandlungen zulassen, um später Schadensersatzzahlungen oder Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Rechtsanwalt Robert Uhl
www.raau.de oder
www.rechtsanwalt-uhl.de
Mehr Infos auch über:
www.agg-mitarbeiterschulung.de