Gesetz für Entgeltgleichheit
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes setzt sich gegen Diskriminierungen ein. Zum Equal Pay Day vom 20.03.2015 hat die Leiterin dieser Stelle, Frau Christine Lüders aufgerufen, das geplante Entgeltgleichheitsgesetz bald auf den Weg zu bringen. Zugleich stellte sie dar, die Lohngerechtigkeit auch für die Beschäftigten kleinerer Unternehmen sicherzustellen. Denn „Frauen können nicht länger warten“, sagte hierzu Frau Lüders.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Aktuelles/DE/2015/Equal%20Pay.html
Fazit:
Diese Aussage zielt auf den Gesetzestext des § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), worin steht:
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Damit darf es auch aufgrund des AGGs keine Lohnungerechtigkeit geben. Da hier noch nicht alles erreicht worden ist, könnte ein Gesetz für Entgeltgleichheit weiterhelfen.
Rechtsanwalt Robert Uhl
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