Diskriminierungsfälle und der Corona-Virus
Die Pandemie hält die Gesellschaft wie auch die Wirtschaft im Griff, wobei zahlreiche neue Rechtsnormen versuchen, die verschiedensten Rechtsbereiche zu regeln. Da zahlreiche wichtige Grundrechtsnormen betroffen sind, ist dies ein sehr schwieriger Bereich.
Doch eine Regelung bzw. Gesetz besteht unverändert und muss auch in diesen schweren Zeiten beachtet werden:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes teilte am 06.05.2020 hierzu leider mit, dass die Zahl der Diskriminierungsfälle im Zusammenhang mit COVID-19 steigt.
Seit Beginn der Pandemie hat diese Behörde mehr als 100 Anfragen zu Diskriminierungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus erhalten.
So hatte sich als erste bei der Behörde Ende Januar 2020 eine Frau gemeldet, die wegen ihrer chinesischen Staatsangehörigkeit nicht mehr zum vereinbarten Kontrolltermin in die Arztpraxis kommen sollte. Dabei war sie nach eigenen Angaben seit Monaten nicht mehr in China gewesen!
Quelle / Näheres hierzu lesen Sie unter:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Aktuelles/DE/2020/20200406_Diskriminierungserfahrungen_Corona.html;jsessionid=DC26BB093ADE635D647EFDDCC8D5D599.2_cid369
Hier finden Sie auch eine „pdf“ mit dem Inhalt „Diskriminierungserfahrungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise“. Dort können Sie z.B. die Verteilung der Beratungsanfragen auf AGG-Merkmale überprüfen.
Fazit:
Gem. § 1 AGG sind Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Dies gilt natürlich auch seit Beginn der Pandemie in Deutschland, wonach z.B. Chinesen, nur aufgrund ihrer Herkunft (aber ohne Ansteckungsgefahr) nicht benachteiligt werden dürfen.
Rechtsanwalt Robert Uhl
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