Diskriminierung vor und hinter der Kamera:
Das Bündnis Vielfalt im Film organisierte im Zeitraum Mitte Juli bis Ende Oktober 2020 eine Online-Umfrage zu Diskriminierungen in der Filmbranche, wobei über 6.000 Filmschaffende mit 440 Berufen teilnahmen, siehe https://vielfaltimfilm.de/.
Das Ergebnis war erstaunlich und kann unter https://vielfaltimfilm.de/ergebnisse/ vollständig gelesen werden.
Hieraus darf zur sexuellen Belästigung (Seite 16) zitiert werden:
Sexuelle Belästigung ist wie allgemeine Diskriminierung ein branchenweites, strukturelles Phänomen
- 8 von 10 (81 %) der befragten Cis-Frauen, die eine Angabe dazu gemacht haben (N=2.587), haben angegeben in den letzten zwei Jahren mehrfach sexuelle Belästigung im Arbeitskontext erlebt zu haben. Diese Erfahrung gilt über die verschiedenen Berufe in der Filmbranche hinweg.
- In über 9 von 10 Fällen sexueller Belästigung waren laut der Opfer Männer die Verursacher.
- Sehr viele Frauen erfahren “unangemessene sexualisierte Kommentare oder vermeintliche Witze”, über 850 Frauen wurden bedrängt, über 170 Frauen wurden zu sexuellen Handlungen aufgefordert, 56 Frauen sogar dazu genötigt.
Quelle:
https://vielfaltimfilm.de/ergebnisse/
Fazit:
In diesem Bereich muss wohl verstärkt auf § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hingewiesen werden, wo steht:
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Die sexuelle Identität ist zu schützen und Angriffe in diesem Bereich müssen verhindert werden. Sei es durch Auftraggeber, Produzenten und/oder Kollegen (m/w/d) etc..
Rechtsanwalt Robert Uhl
www.raau.de oder
www.rechtsanwalt-uhl.de