Achtung AGG Hopper
Das höchste deutsche Arbeitsgericht, das Bundesarbeitsgericht (BAG), will nun Klarheit vom Gerichtshof der Europäischen Union…
Das Bündnis Vielfalt im Film organisierte im Zeitraum Mitte Juli bis Ende Oktober 2020 eine Online-Umfrage zu Diskriminierungen in der Filmbranche, wobei über 6.000 Filmschaffende mit 440 Berufen teilnahmen, siehe https://vielfaltimfilm.de/.
Das Ergebnis war erstaunlich und kann unter https://vielfaltimfilm.de/ergebnisse/ vollständig gelesen werden.
Hieraus darf zur sexuellen Belästigung (Seite 16) zitiert werden:
Sexuelle Belästigung ist wie allgemeine Diskriminierung ein branchenweites, strukturelles Phänomen
Quelle:
https://vielfaltimfilm.de/ergebnisse/
Fazit:
In diesem Bereich muss wohl verstärkt auf § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hingewiesen werden, wo steht:
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Die sexuelle Identität ist zu schützen und Angriffe in diesem Bereich müssen verhindert werden. Sei es durch Auftraggeber, Produzenten und/oder Kollegen (m/w/d) etc..
Rechtsanwalt Robert Uhl
www.raau.de oder
www.rechtsanwalt-uhl.de