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AGG Schulung: E-Learning zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz info@agg-mitarbeiterschulung.deLoginLetzte Aktualisierung der Schulung: März 2025

Diskriminierung von 9 Millionen Menschen

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigte am 10.03.2026 über ihre Homepage www.antidiskriminierungsstelle.de die Studie „Wie Deutschland Diskriminierung erlebt. Befunde aus der Sozio-Ökonomischen Panels-Hauptbefragung“.


Demnach berichten mehr als 13 Prozent der Menschen in Deutschland (30.000 Menschen/Jahr befragt), dass sie in den letzten zwölf Monaten Diskriminierung erfahren haben. Umgerechnet auf die erwachsene Bevölkerung entspricht das rund 9 Millionen Menschen.


Das zeigen Daten aus der Hauptbefragung des SOEP, ausgewertet vom Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM). Die Sozio-ökonomischen Panels Befragung (SOEP) ist die größte repräsentative Langzeitstudie, die die Lebensbedingungen in Deutschland untersucht und jedes Jahr rund 30.000 Menschen befragt.

Erstmals wurden 2023 auch umfassende Daten zu Diskriminierung in Deutschland erhoben, deren Auswertung im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes nun vorliegt.

Die SOEP gibt mehrere Empfehlungen hierzu:

1.) Schutzgründe des AGG erweitern.
2.) Maßnahmen zur Bekämpfung rassistischer, religionsbezogener Diskriminierung in allen Lebensbereichen umsetzen.
3.) Transparente und inklusive Beschwerdestellen und -wege in allen Lebensbereichen schaffen und bekannt machen.
4.) Niedrigschwelliger Zugang zu psychosozialen Beratungs- und Unterstützungsangeboten sicherstellen.
5.) Verantwortungsträger*innen für die wirtschaftlichen, gesundheitlichen, emotionalen und gesellschaftlichen Folgen von Diskriminierung sensibilisieren.
6.) Fragenmodul zu subjektiven Diskriminierungserfahrungen in der SOEP-Haupterhebung langfristig aufnehmen.

Die Studie finden Sie unter:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Expertisen/soep_auswertung.html?nn=305458

Fazit:
Bei dieser großen Anzahl der Diskriminierungen sind z.B. ArbeitgeberInnen unbedingt gehalten, sich diskriminierungsfrei zu verhalten, wobei erst kürzlich entschieden wurde, dass Luftsicherheitsassistentinnen ein Kopftuch tragen dürfen, siehe Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.01.2026, Az. 8 AZR 49/25.

Rechtsanwalt Robert Uhl
www.raau.de oder
www.rechtsanwalt-uhl.de

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