Überspringen zu Hauptinhalt
AGG Schulung: E-Learning zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz info@agg-mitarbeiterschulung.deLoginLetzte Aktualisierung der Schulung: September 2023

Diskriminierung allein aufgrund des türkischen Namens

Wie Spiegel Online – Unispiegel vom 09.02.2010 berichtete, gibt es eine interessante Untersuchung von Arbeitsmarktforscher an der Universität Konstanz.

Online-Bewerbungen:

Die Forschergruppe Leo Kaas, Christian Manger und deren Mitarbeiter gaben 528 Online-Bewerbungen auf, wobei jeweils ein fiktiver türkischer und ein fiktiver deutscher Name in einer Stellenbewerbung für eine Praktikumstelle (bei gleicher Qualifizierung) gewählt wurde.

Ergebnis:

Die Bewerbungen mit deutschem Namen erhielten 14 % mehr positive Antworten, als die gleichlautenden Bewerbungen türkischer Interessenten.

Diese Diskriminierung nahm bei kleineren Unternehmen noch größere Ausmaße an, da mit deutschem Namen die Erfolgsquote um 24 % stieg.

Empfehlungsschreiben:

Bei manchen Bewerbungen wurden Empfehlungsschreiben beigefügt, welche ein weiteres interessantes Ergebnis zu Tage brachte. Mit diesem Schreiben wurde die Ungleichbehandlung aufgehoben, da bei deutschen wie türkischen Bewerbernamen die gleichen Ergebnisse bzw. Antworten verzeichnet wurden.

Statistische Diskriminierung:

Für die Forscher sprach dieses Ergebnis für eine “statistische Diskriminierung“, wonach zu erkennen ist, je konkreter die Personalabteilung den Bewerber beschrieben sieht, um so weniger ist der reine Einfluss des Namens.

Fazit:

Der Autor des Artikels im Spiegel Online, Christoph Titz, hat sehr schön das Ergebnis der Konstanzer Forscher dargebracht, wonach zu erkennen ist, dass eine Diskriminierung allein aufgrund des Namens gegeben ist und ein sehr großes Problem darstellt.

Quelle:
Spiegel Online – Unispiegel vom 09.02.2010
http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,676649,00.html

Robert Uhl
Rechtsanwalt
www.raau.de oder
www.rechtsanwalt-uhl.de

An den Anfang scrollen