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AGG Schulung: E-Learning zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz info@agg-mitarbeiterschulung.deLoginLetzte Aktualisierung der Schulung: September 2023

Deutschkenntnisse am Telefon

Wie die Internettplattform Migration in Germany am 28.01.2010 mitteilte, wurde am 26.01.2010 vom Arbeitsgericht (ArbG) Hamburg ein interessanter Fall zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entschieden.

Das Gericht verurteilt die Deutsche Post AG zur Entschädigungszahlung von 5.400 € an einen 38 jährigen Sportlehrer aus der Elfenbeinküste.

Hintergrund:

Der Kläger, der seit 10 Jahren in Deutschland lebt, hatte sich drei Mal erfolglos bei der Deutschen Post AG als Beklagte beworben, die mehrere Monate lang Briefzusteller suchte. Den Ablehnungsgrund erfuhr der Kläger nach der dritten Ablehnung. Die Deutschkenntnisse wurden als nicht ausreichend für diese Position gehalten.

Klägeransicht:
Der Kläger war der Ansicht, dass seine Deutschkenntnisse sehr gut sind, wobei er als Beweise seine Bewerbungsunterlagen mit Arbeitszeugnissen darlegen konnte. Nach § 1 AGG dürfen kein Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft gegeben sein.

Beklagtensicht:
Die Beklagte teilte aber mit, dass sie in einem Telefonat mit dem Kläger zu der Überzeugung gelangte, dass der Lehrer aus der Elfenbeinküste keine ausreichenden Deutschkenntnisse hatte.

Urteil:
Dieser Argumentation der Beklagten folgte das ArbG nicht und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 5.400.- €. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Ein Rechtsmittel könnte gegen das Urteil auch noch eingelegt werden.

Fazit:

Die Arbeitgeber sind gut damit beraten, sich über das AGG einen umfassenden Überblick zu schaffen und auch die Mitarbeiter diesbezüglich schulen zu lassen.

Quelle:

http://www.migazin.de/2010/01/28/deutschtest-am-telefon-kann-diskriminieren/

 

Robert Uhl
Rechtsanwalt
www.raau.de oder
www.rechtsanwalt-uhl.de

 

 

 

 

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