Das Entgelttransparenzgesetz
Das Entgelttransparenzgesetz
Obwohl die Geschlechterdiskriminierung verboten ist, dies gemäß § 1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) zu verhindern oder zu beseitigen ist, verdienen Frauen gegenüber Männer immer noch rund 21 Prozent weniger. Dies hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Bezugnahme auf das Statistische Bundesamt 2017 in der Broschüre „Das Entgelttransparenzgesetz“ dargestellt.
Quelle: https://www.bmfsfj.de/blob/jump/117322/das-entgelttransparenzgesetz-informationen-zum-gesetz-zur-foerderung-der-entgelttransparenz-data.pdf
Zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen wurde nun das Entgelttransparenzgesetz verabschiedet und kommt zur Anwendung. Dieses Gesetz verfolgt ein klares Ziel:
Das Gesetz stellt klar, dass für die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit Frauen wie Männer dasselbe Entgelt bekommen müsse.
Nähere zu diesem Gesetz finden Sie im oben dargestellten Link.
Die wichtigsten Punkte dieses Gesetzes?
1.) Es wird ausdrücklich das Gebot der Entgeltgleichheit für Frauen und Männer bei gleicher und gleichwertiger Arbeit geregelt.
2.) Es gibt einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte (m/w) in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 Beschäftigten.
3.) Es gilt die Aufforderung an private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten (m/w), ihre Entgeltstrukturen zu überprüfen,
4.) Es besteht eine Berichtspflicht zum Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit für lageberichtspflichtige Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten.
Quelle: https://www.bmfsfj.de/blob/jump/117322/das-entgelttransparenzgesetz-informationen-zum-gesetz-zur-foerderung-der-entgelttransparenz-data.pdf
Fazit:
Wenn die Unternehmen die gleiche Bezahlung nicht freiwillig leisten wollen, muss der Gesetzgeber tätig werden.
Es bleibt abzuwarten, inwieweit dieses Gesetz mit Leben gefüllt wird und was die Gerichte hierzu urteilen.
Rechtsanwalt Robert Uhl
www.raau.de oder
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