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AGG Schulung: E-Learning zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz info@agg-mitarbeiterschulung.deLoginLetzte Aktualisierung der Schulung: September 2023

Burka-Verbot in Frankreich

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sprach im Rechtsstreit S.A.S. v. France (application no. 43835/11) am 01.07.2014 Recht, wonach das Burka-Verbot in Frankreich rechtsgemäß ist.

Was ist eine Burka?
Die Burka ist ein Vollschleier, der über den Kopf gezogen, die komplette Frau verhüllt. Die Augen sind hinter einem feinmaschigen Gitter zu sehen.

Wer hatte geklagt?
Eine französische Muslimin (Name: S.A.S.) klagte gegen das in Frankreich seit 3 ½ Jahren geltend Burka-Verbot, wobei sie sich diskriminiert fühlte, da die Religionsfreiheit, die Meinungsfreiheit sowie die Achtung des Privat- und Familienlebens beispielshaft durch dieses Verbot rechtswidrig nach ihrer Meinung eingeschränkt würde.
Die Dame trug weiterhin vor, dass durch diesen Schleier niemand gestört oder angegriffen würde.

Entscheidung des Gerichts:
Das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit stelle keine Verletzung der oben dargestellten Grundrechte dar.
Die Burka errichtet eine Barriere zwischen der Trägerin und ihrer Umwelt und verletzt damit die Voraussetzungen für ein Zusammenleben in der Gesellschaft. Das Verbot ist daher angemessen.

Quelle:
Grand Chamber judgment S.A.S. v. France – ban on wearing in public clothing concealing one’s face, Press Release – Grand Chamber Judgments, Pressemitteilung vom 01/07/2014, http://www.coe.int/t/d/menschenrechtsgerichtshof/

Fazit:
Die Frage stellt sich, wie sich nun die Sachlage in Deutschland entwickeln wird. Hier ist festzustellen, dass ein ausdrückliches allgemeines Verbot nicht über das deutsche Gesetz besteht, wohl auch, da die praktische Relevanz in Deutschland fehlt. Wenn aber beispielhaft an Polizeibeamtinnen gedacht wird, ist eine Vollverschleierung schon aus Sicherheitsgedanken verboten.

Rechtsanwalt Robert Uhl
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