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Bund der historischen deutschen Schützenbrüderschaften gegen AGG

Der Bund der historischen deutschen Schützenbrüderschaften (BHDS) fasste am 11.03.2012 einen Beschluss, wonach keine Auftritte gleichgeschlechtlicher Königspaare mehr zugelassen werden.

Dies hat nun zur Folge, dass homosexuelle Schützenköniginnen bzw. -könige in Zukunft nicht mehr mit ihren entsprechenden gleichgeschlechtlichen Lebenspartner auftreten dürfen.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) meldete sich hier wegen der Diskriminierungswirkung zu Wort, wonach auch der vom BHDS genutzte Rechtfertigungsgrund des § 9 AGG nicht benutzt werden kann, da dieser nicht einschlägig ist.

Der Bund der historischen deutschen Schützenbruderschaften wurde zur Rücknahme des diskriminierenden Beschlusses aufgefordert.

Auf die vom ADS geforderte Stellungnahme zum rechtswidrigen Vorgehen durch die ADS hat der Verband bislang nicht reagiert.

Näheres zum Artikel der ADS finden Sie hier:

http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Aktuelles/DE/2012/20120329_Rechtsgutachten_Schuetzenkoenige.html;jsessionid=9A6EC039DCBF7F0E076DD3C32CC018A4.2_cid103

Das ADS hat sogar ein dreiseitiges Rechtsgutachten zu diesem Fall entworfen und veröffentlicht, wonach die Diskriminierung dargestellt wurde.

Das Gutachten finden Sie unter:

http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/aktuelles/20120329_REchtsgutachten_Schuetzenkoenige.pdf?__blob=publicationFile

Fazit:

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fand diesen Rechtsfall derart bedeutend, wonach sogar ein Gutachten zu dem Vorgehen dieses Vereins entworfen wurde. In einfachen Worten darf dieser BHDS diese Ausgrenzung nicht, da dies eine Ungleichbehandlung darstellt, welche verboten ist. Rechtfertigungsgründe für diese Diskriminierung sind auch nicht gegeben.

Es bleibt abzuwarten, ob der ADS noch lange auf die Reaktion wartet oder evtl. andere Wege geht.

Robert Uhl, Rechtsanwalt
www.raau.de oder
www.rechtsanwalt-uhl.de

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