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AGG Schulung: E-Learning zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz info@agg-mitarbeiterschulung.deLoginLetzte Aktualisierung der Schulung: September 2023

Bei Diskriminierung: Entschädigung muss geleistet werden

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellte am 17.02.2022 folgendes Verfahren in der eigenen Rechtsdatenbank zur Verfügung:


Fall:
Die Klägerin machte zu ihren Überstundenzuschlägen eine Zeitgutschrift geltend, wobei sie auch vortrug, dass sie als Teilzeitbeschäftigte mittelbar wegen ihres Geschlechts benachteiligt worden sei. Denn der Beklagte beschäftige überwiegend Frauen in Teilzeit. Deshalb stünde ihr auch eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu.


Das Landesarbeitsgericht (LAG) sah zwar bei der Entgeltzahlung wegen des Geschlechts eine Benachteiligung, doch erkannte das Gericht auf keinen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG, weil dies unangemessen wäre. So lägen nach dem LAG Umstände vor, die es rechtfertigten, von einer Entschädigung vollständig abzusehen.
Das LAG hat u.a. bei der Entscheidung über die Höhe der Entschädigung zulasten der Klägerin und zugunsten des Beklagten berücksichtigt, dass die Werte im Arbeitszeitkonto gutzuschreiben sind.

Urteil des BAG:
Diesem konnte das BAG nicht folgen. Ein Absehen von einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG bzw. die Festsetzung einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG auf „Null“ kommt nicht in Betracht. Unter anderem teilte das höchste deutsche Arbeitsgericht mit, dass das Landesarbeitsgericht zu Unrecht angenommen hat, dass ein immaterieller Schaden (nach dem AGG) durch einen materiellen Schadensersatz, hier Lohn nach Arbeitszeitkonto, (teilweise) ausgeglichen werden könne.


Quelle:
BAG Urteil vom 28.01.2021, 8 AZR 371/20; https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/8-azr-371-20/

Fazit:
Der Entschädigungsanspruch nach dem AGG ist damit immer zu beachten. Im vorliegenden Fall konnte die Klägerin aber dennoch keine weitere Zahlung nach dem AGG erhalten, da sie im Vorfeld einen Aufhebungsvertrag geschlossen hat.

Rechtsanwalt Robert Uhl
www.raau.de oder
www.rechtsanwalt-uhl.de

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