Ausweitung des AGG-Schutzes auch auf Selbstständige
Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, teilte am 02.05.2023 auf ihrer Homepage mit, dass sie aufgrund der aktuellen Berichterstattung über die Vorfälle am Film-Set von Til Schweiger erkennt, dass es ein extrem großes Machtgefälle zwischen Figuren wie ihm, aber auch Intendantinnen oder Regisseurinnen und den Menschen, die für sie arbeiten, gäbe.
Sie gab den Hinweis, dass für freiberuflich Arbeitende das Diskriminierungsverbot im AGG nicht existiert. Mit anderen Worten zeigte Frau Atamann auf: Kulturschaffende sind rechtlich nicht vor Diskriminierung geschützt. Dieser rechtsfreie Raum gehöre nach ihrer Darstellung abgeschafft. Bei einer Reform des AGGs soll dieser AGG-Schutz auch auf Selbstständige ausgeweitet werden.
Fazit:
Die Behördenleiterin bezieht sich auf § 7 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), welches das Benachteiligungsverbot enthält. Dort steht, dass Beschäftigte (und damit nicht Selbständige) nicht wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden dürfen. Mit Interesse darf nun entgegen gesehen werden, wie hier die Selbständigen in den Gesetzestext einbezogen werden sollen.
Rechtsanwalt Robert Uhl
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