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AGG Schulung: E-Learning zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz info@agg-mitarbeiterschulung.deLoginLetzte Aktualisierung der Schulung: September 2023

Bereits das Grundgesetz kennt das Prinzip, das alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und eine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Herkunft, Behinderung, Glauben, Religion oder politischen Anschauung nicht erfolgen darf. Dieser Schutz bestand zuerst nur im Verhältnis vom Bürger gegen staatliches Handeln. Aufgrund von Richtlinien der Europäischen Union wurde dem Bund aufgegeben, dieses Prinzip auch im Zivilrecht zu verankern und speziell im Arbeitsrecht auszugestalten. Ein Gesetzesentwurf, der im Jahr 2005 erarbeitet wurde, trug den Namen Antidiskriminierungsgesetz und enthielt Benachteiligungsverbote aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität und Geschlecht. Er wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Bundestag eingebracht und dort beraten, fand jedoch keine parlamentarische Mehrheit.

Erst im Mai 2006 kam ein neuer Gesetzesentwurf zustande. Dieser trug nun die Bezeichnung Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, und fand, obwohl es inhaltlich stark dem Antidiskriminierungsgesetz glich, die erforderliche Mehrheit im deutschen Bundestag. Ziel des AGG ist der Schutz vor Benachteiligung aufgrund der in der zentralen Norm, § 1 AGG, genannten Gründe. Diese sind identisch mit denen, die bereits im Antidiskriminierungsgesetz aufgelistet waren. Des Weiteren enthält das AGG Vorschriften, die den Arbeitgeber zur Gleichbehandlung von Mitarbeitern verpflichten und im Fall einer Zuwiderhandlung Ansprüche auf Schadensersatz begründen.

Nach dem AGG ist jedes Unternehmen verpflichtet seine Mitarbeiter entsprechend dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu schulen.

Unternehmer welche Ihre Mitarbeiter nicht AGG schulen lassen gehen arbeitsrechtliche Risiken wie z.B. Schadensersatzklagen oder Arbeitsverweigerungen ein.

Durch die AGG Mitarbeiterschulung bieten wir Ihnen eine kostengünstige und effektive Möglichkeit an, diese Gefahren zu vermeiden. Die AGG Schulung kann komfortabel online durchgeführt werden.

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Informationen zum Antidiskriminierungsgesetz:
Es gab gem. Drucksache 15/4538 des deutschen Bundestags vom 16.12.2004 drei EU-Richtlinien welche in deutsches Recht umgesetzt werden mussten.

2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. EG Nr. L 180 S. 22),

2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. EG Nr. L 303 S. 16) und

2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (ABl. EG Nr. L 269 S. 15).

Ein einheitliches Gesetz war dazu geplant, um einen umfassenden Schutz vor Diskriminierungen verwirklichen zu können, mit der Bezeichnung: Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung, Antidiskriminierungsgesetz (ADG). Dieses Antidiskriminierungsgesetz erreichte aber nicht seine endgültige Ausfertigung.

Nach mehreren Verzögerungen kam im Mai 2006 ein neuer Gesetzesentwurf zustande, wonach dieses Gesetz nun die Bezeichnung Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz bekam. Das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz wurde am 14.8.2006 vom Bundestag beschlossen und ist am 18.8.2006 in Kraft getreten

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