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AGG Schulung: E-Learning zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz info@agg-mitarbeiterschulung.deLoginLetzte Aktualisierung der Schulung: September 2023

Antidiskriminierungsbehörde: AGG Fälle um 25 % gestiegen

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentliche am 25.06.2024 ihren Jahresbericht 2023, wobei die Beratungsanfragen auf Rekordhoch angestiegen sind.


Quelle:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/aktuelles/DE/2024/20240625_Jahresbericht_2023.html

Die Zahl der Anfragen, die sich auf einen Diskriminierungsgrund nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bezogen, sind um über 1.600 Fälle (im Vergleich zum Vorjahr) angestiegen. Hier ist eine Steigerung von 25 Prozent vorhanden, wobei dieser Bericht nur die gemeldeten Fälle bei der Behörde aufzeigt und gerichtliche Verfahren, z.B. vor dem Arbeitsgericht, nicht einschließt.

Anzahl der AGG-Fälle im Jahre 2023:
Religion und Weltanschauung: 620
Sexuelle Identität: 347
Geschlecht: 1.954
Ethnische Herkunft, Rassismus und Antisemitismus: 3.429
Behinderungen: 2.039
Alter: 1.161

Mehrere konkrete Fälle wurden von der Bundesbehörde hierzu auch aufgezeigt, wobei ein Sachverhalt als Beispiel dargestellt werden darf:

Dies betraf eine Trans* Person welche von ehemaliger Arbeitgeberseite verlangte, ein Arbeitszeugnis auf den geänderten Namen zu erhalten. Als die Arbeitgeberin hierzu darstellte, dass der Vertragspartner nun einmal die Hälfte ihrer Anstellung „als Mann“ gearbeitet habe und die Änderung abgelehnt wurde, wurde auf die Rechtswidrigkeit dieses Verhaltens der Arbeitgeberin hingewiesen, die dann das Arbeitszeugnis geändert hatte.

Dieser Fall ist auf Seite 12 des 60-seitigen Berichts zu lesen.

Fazit:
Die Arbeitgeber (m/w/d) sollten sich und die Mitarbeitenden zum AGG schulen lassen, damit Diskriminierungen und ggf. arbeitsgerichtliche Klagen vermieden werden können.

Rechtsanwalt Robert Uhl
www.raau.de oder
www.rechtsanwalt-uhl.de

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