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AGG Schulung: E-Learning zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz info@agg-mitarbeiterschulung.deLoginLetzte Aktualisierung der Schulung: März 2025

Anpassung des AGGs (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)

Die Reform des AGGs wurde schon seit längerer Zeit gefordert. Das Bundeskabinett hat nun am 06.05.2026 einen Gesetzentwurf zur Reform des AGGs beschlossen.

Die wesentlichen Inhalte sind:

  1. Verlängerung der Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen:
    Die bisherige Frist von zwei Monaten soll auf vier Monate ausgedehnt werden, um den diskriminierten Personen zünftig längere Zeit zu geben.
  2. Punktuelle Anpassungen der zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote:
    a) Bisher war der Schutz im Zivilrecht beim Merkmal des Geschlechts auf sogenannte Massengeschäfte begrenzt. Diese Beschränkung soll künftig wegfallen, wodurch das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts im zivilrechtlichen Bereich weiter greift.
    b) Außerdem soll der Schutz vor sexuellen Belästigungen ausgeweitet werden. Nicht nur der Arbeitsmarkt, sondern beispielhaft auch der Wohnungsmarkt soll hier zur Anwendung kommen.
  3. Änderungen betreffend die Antidiskriminierungsstelle des Bundes:
    Diese Stelle soll von Diskriminierung betroffene Personen besser unterstützen, z.B. Streitschlichtungsverfahren anbieten oder in Gerichtsverfahren als Beistand auftreten.
  4. Anpassung der “Kirchenklausel”:
    Es soll die sogenannte “Kirchenklausel” in § 9 AGG an höchstgerichtliche Anforderungen angepasst werden. Bei dieser Vorschrift geht es darum, inwieweit Beschäftigte wegen der Religion oder Weltanschauung unterschiedlich behandeln werden dürfen, bzw. zukünftig eben nicht.
  5. Vereinfachte und verbesserte Rechtsanwendung:
    Das Diskriminierungsmerkmal “Alter” soll durch das “Lebensalter” ersetzt werden. Außerdem soll der zivilrechtliche Diskriminierungsschutz bei Schwangerschaft und Mutterschaft verbessert werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/das-allgemeine-gleichbehandlungsgesetz-wird-angepasst-285670
und
https://dip.bundestag.de/drucksache/entwurf-eines-zweiten-gesetzes-zur-%C3%A4nderung-des-allgemeinen-gleichbehandlungsgesetzes/287614?f.wahlperiode=21&f.typ=Dokument&f.herausgeber_dokumentart=Bundesrat-Drucksache&rows=25&sort=verteildatum_ab&pos=1&ctx=d

Aktueller Stand:
Dem Bundesrat wurde der Gesetzentwurf zugeleitet. Noch ist darüber nicht beraten worden.

Fazit:
Eine Änderung steht nun an, wobei der Reaktion des Bundesrats mit Interesse entgegen gesehen wird.

Rechtsanwalt Robert Uhl
www.raau.de oder
www.rechtsanwalt-uhl.de

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