Altersdiskriminierung: Ein großes Problem
Frau Ataman, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellte am 25.03.2025 die zentralen Ergebnisse einer aktuellen repräsentativen Umfrage eines Meinungsforschungsinstituts zur Altersdiskriminierung vor.
Danach haben 45 % der Menschen in Deutschland über 16 Jahren schon einmal Altersdiskriminierung erlebt. Bei den über 65-Jährigen war es jede dritte befragte Person, hier 35 Prozent.
Doch leider hat jeder zweite Person, hier 47 % der Befragten, trotz erlebter Diskriminierungen nichts unternommen, außer evtl. im inneren/familiären Kreis darüber zu sprechen. Nur jede vierte Mensch, hier 26 % reagierte konkret auf Diskriminierungserfahrungen.
Die Kurzstudie hierzu mit Handlungsempfehlungen finden Sie unter:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Umfragen/20250324-Altersdiskriminierung-Kurzstudie.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Fazit:
Die Diskriminierung aufgrund des Alters ist grundsätzlich verboten, wobei z.B. in einem Gerichtsverfahren gem. § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Entschädigungen und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden könnten. Jeder Fall muss aber genau betrachtet werden, da z.B. der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 21.08.2023, Az. NotZ(Brfg) 4/22 entschieden hat, dass eine Altersgrenze für Notare keine Altersdiskriminierung darstellt.
Robert Uhl, Rechtsanwalt
www.rechtsanwalt-uhl.de
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