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AGG Schulung: E-Learning zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz info@agg-mitarbeiterschulung.deLoginLetzte Aktualisierung der Schulung: September 2023

In Deutschland gibt es seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses Gesetz soll für mehr Chancengleichheit und ein friedliches Miteinander in unserer Gesellschaft sorgen. Doch wie genau funktioniert das AGG und welche Ziele verfolgt es?

1. Einführung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein deutsches Gesetz, das 2006 in Kraft trat. Es soll Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung verhindern oder erschweren. Ziel des Gesetzes ist es, einen gleichen Zugang zu Arbeit und Bildung sowie eine gleiche Behandlung am Arbeitsplatz für alle Menschen zu gewährleisten.

Das AGG verbietet direkte und indirekte Diskriminierung, Benachteiligungen sowie Belästigungen. Direkte Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person wegen eines der in dem Gesetz genannten Merkmale abgelehnt wird, beispielsweise eine Bewerbung. Indirekte Diskriminierung ist die Anwendung von Regeln oder Verfahren, die für alle gleichermaßen gelten, jedoch eine ungleiche Behandlung zur Folge haben. Eine Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines der in dem Gesetz genannten Merkmale schlechter behandelt wird als andere Personen. Belästigung ist jede form der unerwünschten verbalen, nonverbalen oder physischen Kontakte, die mit dem Ziel oder Effekt verbunden sind, die Würde einer Person zu verletzen oder ihr Befinden zu beeinträchtigen.

Das Gesetz gilt für alle Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens, in denen diskriminierendes Verhalten auftreten kann. Dazu gehören unter anderem der Arbeitsmarkt, Bildungseinrichtungen, Wohnraum und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen.

2. Ziele des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Benachteiligungen aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe verhindern oder beseitigen. Das Gesetz gilt für die Bereiche des Arbeitslebens, des Bildungswesens, der Wohnungssuche und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen.

Das AGG verpflichtet Arbeitgeber, Bewerber und Mitarbeiter nicht wegen ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung zu benachteiligen. Gleichzeitig soll das Gesetz aber auch positive Maßnahmen ermöglichen, um Benachteiligungen von Personen auszugleichen, die in der Vergangenheit besonders häufig diskriminiert wurden.

Ein wesentliches Ziel des Gesetzes ist es daher, Diskriminierungen zu verhindern und ein Klima der Toleranz und Akzeptanz zu schaffen.

3. Umsetzung des Gleichbehandlungsgesetzes in Unternehmen

In Deutschland müssen Unternehmen seit dem 21. August 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) umsetzen. Das Gesetz soll für mehr Chancengleichheit und ein vorurteilsfreies Arbeitsumfeld sorgen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind Unternehmen verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. So müssen Unternehmensverträge und Stellenanzeigen keine unzulässigen Diskriminierungsmerkmale enthalten. Auch in Bezug auf Bewerbungs- und Auswahlverfahren darf nicht diskriminiert werden. Am Arbeitsplatz selbst darf es ebenfalls keine Diskriminierung geben. Das bedeutet, dass Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleich behandeln müssen – unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung oder ihrem Alter. Sollte es doch zu Diskriminierung kommen, haben Betroffene die Möglichkeit, sich an die zuständige Gleichstellungsbehörde oder an ein Gericht zu wenden.
Für Unternehmen ist es wichtig, dass sie ihre Mitarbeiter über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schulen und klarstellen, dass Diskriminierung keine Toleranz findet. Auch sollten Unternehmen ein Beschwerdeverfahren einrichten, damit Betroffene ihre Anliegen vorbringen können.

4. Durchführung einer AGG Schulung im Unternehmen

Die AGG Schulung kann in verschiedenen Formen durchgeführt werden. Eine Möglichkeit ist eine Präsenzschulung, bei der die Teilnehmer an einem Seminar teilnehmen und von einem Trainer unterrichtet werden. Eine andere Möglichkeit ist eine Online-Schulung, bei der die Teilnehmer den Kurs online absolvieren. Die Wahl der Schulungsform hängt von den Bedürfnissen des Unternehmens ab. In der Regel überwiegen die Vorteile eines E-Learnings, hierzu finden Sie unter folgendem Link weitere Informationen: AGG E-Learning: 9 Vorteile für Unternehmen.

Die Inhalte der AGG Schulung sollten die Ziele des Gesetzes vermitteln und die Teilnehmer über ihre Rechte und Pflichten informieren. In der Schulung sollten auch Fallbeispiele behandelt werden, damit die Teilnehmer lernen, wie sie im Falle einer Diskriminierung vorgehen können.

Die Umsetzung der AGG Online Schulung ist für alle Unternehmen verpflichten, um ihren Mitarbeitern einen diskriminierungsfreien Arbeitsplatz zu bieten.

5. Konsequenzen bei Nichteinhaltung des AGG Gesetzes

Nachdem das AGG seit 2006 in Kraft ist, werden immer mehr Fälle bekannt, in denen das Gesetz nicht eingehalten wird. Die Folgen für die Nichteinhaltung des Gesetzes können je nach Schwere der Tat unterschiedlich ausfallen. In vielen Fällen werden Verwarnungen ausgesprochen, in schwereren Fällen können Bußgelder bis zu 300.000 Euro verhängt werden. In besonders schweren Fällen kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen.

Die Nichteinhaltung des AGG Gesetzes ist also kein Kavaliersdelikt und kann sowohl für Unternehmen als auch für Einzelpersonen empfindliche Konsequenzen haben. Umso wichtiger ist es, sich mit dem Gesetz auseinanderzusetzen und es in der Praxis umzusetzen.

6. Kritik am Allgemeinen Gleichbehandlungsgsetz

In den letzten Jahren ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) immer wieder in die Kritik geraten. Vor allem Unternehmen und Arbeitgeber bemängeln, dass das Gesetz zu viele Regeln und Vorschriften enthält, die eingehalten werden müssen. Zudem seien die Bußgelder, die bei Verstößen drohen, zu hoch.

Auch wenn das AGG ein wichtiges Gesetz ist, um Diskriminierung zu verhindern, sollte es nicht zu einer Bürokratisierung der Arbeitswelt führen. Viele Unternehmen haben inzwischen eigene Gleichstellungsbeauftragte, die sich um die Einhaltung des Gesetzes kümmern. Dies ist jedoch oft mit hohen Kosten verbunden.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass das AGG vor allem auf große Unternehmen und Arbeitgeber ausgerichtet ist. Kleinere Betriebe haben oft Schwierigkeiten, sich an all die Regeln und Vorschriften zu halten. Hier sollte der Gesetzgeber nachbessern.

Fazit zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist in Deutschland seit 2006 in Kraft und soll Diskriminierung aufgrund von rassischen, ethnischen, religiösen und sozialen Merkmalen, sexueller Orientierung, Behinderung oder Alter verhindern. Die Umsetzung des Gesetzes ist jedoch nicht immer einfach und stellt für Unternehmen eine große Herausforderung dar. Viele Unternehmen sind sich jedoch der Bedeutung des Gesetzes bewusst und investieren daher in E-Learning-Programme, um ihre Belegschaft entsprechend zu schulen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Diskriminierung in Unternehmen zu verhindern und ein faireres Arbeitsumfeld für alle zu schaffen.

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