Falsche Anrede keine Diskriminierung
Fall: Die Klägerin hatte sich bei der Beklagten um die Anstellung als lebensmitteltechnische Assistentin beworben. Diese Bewerbung hatte keinen Erfolg, wobei im Ablehnungsschreiben die weibliche Bewerberin fehlerhaft mit „Sehr geehrter Herr“ angeschrieben wurde. Wegen dieser Anrede glaubte die Klägerin, dass…