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AGG Schulung: E-Learning zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz info@agg-mitarbeiterschulung.deLoginLetzte Aktualisierung der Schulung: September 2023

AGG – Schutz nach Europäischen Union nicht ausreichend

Die EU-Kommission hat am 08.10.2009 das EU-Mitgliedsland Deutschland aufgefordert, die EU-Vorschriften zum Verbot der Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts in Beschäftigung und Beruf vollständig umzusetzen.

Nach Vladimír Špidla, EU-Kommissar für die Chancengleichheit, wurde die Richtlinie 2002/73/EG nicht vollständig von Deutschland umgesetzt. Nach dieser Richtlinie darf keinerlei unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Bereich von Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, Entlassungsbedingungen und Arbeitsentgelt gegeben sein.

Die Richtlinie 2002/73/EG ist nach Aussage des Herrn Špidla unerlässlich für die Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, welche eine wichtige Zielsetzung der Europäischen Union ist.

In der vom 08.10.2009 an Deutschland gerichteten und mit Gründen versehenen Stellungnahme der EU wird eine nicht positive Abweichung von der Richtlinie beanstandet.

Denn nach Meinung der Kommission gewährleisten die nationalen Rechtsvorschriften, hier ist natürlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu nennen, nicht das in der Richtlinie geforderte Schutzniveau. Das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei Kündigungen wurde nicht wie in der Richtlinie gefordert, umgesetzt.

Denn nach dem AGG gelten ausschließlich die Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Dieses KSchG findet aber keine Anwendung für Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern und/oder Betriebszugehörigkeit von weniger als sechs Monaten.

Der umfassende Schutz ist damit nicht gegeben.

Fazit:

Wieder einmal muss Brüssel gegen Deutschland vorgehen, da eine Richtlinie nicht so von Deutschland umgesetzt wurde, wie dies gewünscht war. Die Reaktion aus Deutschland darf mit Interesse entgegengesehen werden.

Quelle:

Pressemitteilung der EU-Kommission vom 08.10.2009
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/8771_de.htm

Robert Uhl
Rechtsanwalt

www.raau.de oder
www.rechtsanwalt-uhl.de

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