Infos zu § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Der § 1 AGG beinhaltet sieben Gründe, welche für den/die Einzelne(n) keinen Nachteil gem. AGG darstellen darf: Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Hier sind Diskriminierungen bzw. Ungleichbehandlungen verboten. Das Merkmal der Rasse wird…