Diskriminierung wegen des Geschlechts bei der Einstellung
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 26.4.2007, Az.15 Ca 11133/06 einen Verstoß gegen das AGG festgestellt, weshalb der Beklagte an den männlichen Arbeitssuchenden eine Entschädigungszahlung in Höhe von 1.500.- € zu zahlen hat. Hintergrund war eine Stellenausschreibung, wonach Betreuungskräfte…