Keine Diskriminierung nach dem AGG, wenn es an einer subjektiv ernsthaften Bewerbung fehlt
Nach dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit Beschluss vom 13.8.2007, 3 Ta 119/07 wurde entschieden, dass der Beklagte rechtmäßig dem Kläger als Bewerber einer ausgeschriebenen Stelle nicht eingestellt hat und Schadensersatzansprüche nicht gegeben sind. Die von der Beklagten ausgeschriebenen Stelle einer/eines Juristin/Juristen…