Auch Teilzeitbeschäftigte bekommen Überstundenzuschläge
Maßgebend war eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten voraussetzte. Hier hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, wenn teilzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte Personen behandelt werden,…