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AGG Schulung: E-Learning zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz info@agg-mitarbeiterschulung.deLoginLetzte Aktualisierung der Schulung: September 2023

Ablehnung eines Kreditkartenvertrages rechtswidrig.

Ein 88-jähriger Kläger (Richter am Bundesarbeitsgericht in Pension) beantragte im September 2022 bei der Beklagten über deren Internetportal eine Kreditkarte mit einem Verfügungsrahmen von 2.500,00 € und unbefristeter Laufzeit. Seine Pension beträgt mehr als 6.400,00 € monatlich.
Mit eMail vom 10.10.2022 wies die Beklagte den Antrag zurück. Als Begründung wurde genannt, dass die Prognose der Rückzahlung eines über eine Kreditkarte gewährten Kredites im Hinblick auf das Alter des potentiellen Kreditnehmers ungünstig sei.

Der Kläger sah sich wegen des Altes diskriminiert und klagte auf eine angemessene Entschädigung, welcher er mit dem Betrag von 3.000,00 € bezifferte.

Urteil des Gerichts:
Der Kläger hat einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 21 Abs. 2 S. 3 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz), da die Ablehnung des Abschlusses eines Kreditkartenvertrages mit dem Kläger durch die Beklagte gegen das Benachteiligungsverbot des § 1 AGG verstößt.
Die Beklagte hatte sich diskriminierend verhalten, wobei die begehrte Entschädigungsbetrag von 3.000,00 € auch angemessen war. Das Gericht stellte u.a. dar, dass der Kreditkartenvertrag ein Massengeschäft ist, wonach das AGG zur Anwendung kommt. Der streitgegenständliche Sachverhalt zielte darauf, dass alle Angehörigen der (Alters-)Gruppe des Klägers vom Abschluss eines Kreditkartenvertrages ausgeschlossen werden. Dies stellt eine Diskriminierung nach dem AGG dar.

Quelle:
Amtsgericht Kassel, Urteil vom 07.09.2023, Aktenzeichen: 435 C 777/23; https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE230005179

Fazit:
Hier lag nach Darstellung des zuständigen Gerichts ein Massengeschäft vor und unterscheidet sich vom Bundesgerichtshof – Urteil vom 05.05.2021, Az. VII ZR 78/20, welches dort kein Massengeschäft sah, darin dass die Beklagte mit jedem Kreditkartenverträge abschließen wollte, der über eine hinreichende wirtschaftliche Solvenz verfügt.

Robert Uhl, Rechtsanwalt
www.raau.de oder
www.rechtsanwalt-uhl.de

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