Gleiches Geld für gleiche Arbeit
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellt auf ihrer Homepageseite http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Aktuelles/DE/2014/20141210_eg_Check.html aktuell am 10.12.2014 dar, dass die…
Das Arbeitsgericht Frankfurt hat mit Urteil Az. 11 Ca 8952/06 entschieden, dass die Fa. Lufthansa, welche eine 46-jährige Bewerberin wegen ihres Alters als “nicht zumutbar” abgelehnt hatte, gegen das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) verstoßen hat.
Die Fluggesellschaft hatte zwar argumentiert, das wirtschaftliche Risiko krankheitsbedingter Ausfälle bei älteren Arbeitnehmern wesentlich höher und auch dem Unternehmen nicht zumutbar sei.
Dem folgte aber das Gericht nicht; denn das wirtschaftliche Risiko möglicher Lohnfortzahlung im Krankheitsfall dürfe bei der Auswahl von Bewerbern nicht zum Maßstab gemacht werden.
An das seit 18.08.2006 geltende Antidiskriminierungsgesetz müssen sich auch Konzerne wie die Fa. Lufthansa halten, wobei die klagende Stewardess zwar keinen Anspruch auf Einstellung hatte, aber ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 4.000.- € zugesprochen bekam.
Fazit:
Deshalb ist wichtig, um Schadensersatzzahlungen zu vermeiden, dass Unternehmer umfassend zum AGG, wie z.B. unter www.agg-mitarbeiterschulung.de geschult werden.
Weiterführende Informationen
» Fragen zum AGG finden Sie hier
» AGG Schulung für Ihre Mitarbeiter
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