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2.700.- € wegen Diskriminierung eines Schwerbehinderten

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG; siehe unseren Blog hierzu vom 19.12.2010), wonach ein beklagter öffentlicher Arbeitgeber einem schwerbehinderten Kläger 2.700.- € Entschädigung zahlen muss.

Hintergrund:
Es ging um eine Stellenbesetzung bei der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt / Main mit der Position als „Pförtner/Wächter“.

Der Kläger hatte sich auf diese Stelle hin beworben und hatte auf seinen Grad der Behinderung von 60 % hingewiesen.

Die Bundespolizeidirektion sah dann später (im Einvernehmen mit den zu beteiligenden Stellen und einer bestehenden Integrationsvereinbarung) von einer Einladung des Klägers zu einem Vorstellungsgespräch ab.

Darin sah der Kläger eine Diskriminierung und machte eine Entschädigung in Höhe von 5.723,28 € geltend.

Urteil BAG:
Die Beklagte hätte den Kläger zu einem Vorstellungsgespräch einladen müssen. Eine bei der Beklagten bestehende Integrationsvereinbarung kann das Recht des schwerbehinderten Bewerbers auf ein Vorstellungsgespräch nicht einschränken.

Vermutungsregelung:
Es ist die Vermutung gegeben, dass der Kläger wegen seiner Schwerbehinderung benachteiligt worden ist.

Diese Vermutung hat die Beklagte nicht durch Tatsachen widerlegt, die keinen Bezug zur Schwerbehinderung des Klägers und zu dessen fachlicher Eignung haben.

Denn nur auf solche hätte sich die Beklagte mit Erfolg berufen können, siehe § 82 S. 3 SGB IX.

Die gegen die Höhe der ausgeurteilten Entschädigung von 2.700.- € gerichtete Revision des Klägers hat der Senat aus formalen Gründen als unzulässig verworfen.

Quelle:
www.bundesarbeitsgericht.de; Pressemitteilung Nr. 13/12, Urteil vom 16.02.2012 – 8 AZR 697/10.

Fazit:

Wie schon in unserem Blogbeitrag vom 19.12.2010 zur Entscheidung des LAG berichtet, ist die Diskriminierung von Behinderten (wie auch anderen Personengruppen nach § 1 AGG) nicht möglich. Diese müssen bei derartigen Fällen zu den Bewerbungsgesprächen immer eingeladen werden. Falls dies nicht geschieht, kann ein Entschädigungsanspruch geltend gemacht werden.

Rechtsanwalt Robert Uhl

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