Keine Prozesskostenhilfe für Berufung: Hier Entschädigungsanspruch eines Bewerbers nach § 15 Abs. 2 AGG?
Wichtige Erkenntnis des Berufungsgerichts: Der Kläger ist als Anspruchsteller darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass die Beklagte eine nicht geschlechtsneutrale Stellenausschreibung veranlasst hat. Die Beklagte hat schon erstinstanzlich vorgetragen, dass sie keine Stellenanzeige über die Plattform I. aufgegeben hatte. Der Kläger…
