Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch
Das Arbeitsgericht Koblenz entschied bei einer u.a. Nichteinladung einer schwerbehinderten Person zu einen Bewerbungsgespräch, dass hier keine Diskriminierungsentschädigung nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) zu leisten ist. Fall:Der Kläger ist gelernter Diplom-Maschinenbauingenieur mit einem Grad der Behinderung von 60. Damit ist…
