Kein Schadensersatz für nicht-binäre Person
Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin durfte sich mit einer Entschädigungsklage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) befassen. Es wurde wegen einer Benachteiligung aus geschlechtsspezifischen Gründen im Rahmen einer Bewerbung diese Klage erhoben, wobei eine nicht-binäre Person eine Entschädigungszahlung geltend machte. Hintergrund:Die Klagepartei…
