Überspringen zu Hauptinhalt
AGG Schulung: E-Learning zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz info@agg-mitarbeiterschulung.deLoginLetzte Aktualisierung der Schulung: März 2025

Kein Schadensersatz für nicht-binäre Person

Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin durfte sich mit einer Entschädigungsklage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) befassen. Es wurde wegen einer Benachteiligung aus geschlechtsspezifischen Gründen im Rahmen einer Bewerbung diese Klage erhoben, wobei eine nicht-binäre Person eine Entschädigungszahlung geltend machte. Hintergrund:Die Klagepartei…

Mehr Lesen
An den Anfang scrollen