Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund des Geschlechts – Wunsch einer potentiellen Kundin nach Betreuung durch einen männlichen Berater
Vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg sind zu obigen Fall folgende Leitsätze zu lesen: 1. Will eine potentielle Kundin nicht von einer weiblichen Person (Arbeitnehmerin), sondern von einem männlichen Berater betreut werden, hat die Arbeitgeberin im Rahmen ihrer Reaktionsmöglichkeiten grundsätzlich den Schutzpflichten nach…