Fehlerhafte Anrede: Entschädigung von 1.000 €
Fall:Die klagende Person besitzt eine nicht-binäre Geschlechtsidentität und ist Inhaberin einer BahnCard. Diese Person wird diesbezüglich in Schreiben sowie Newslettern der Beklagten mit der unzutreffenden Bezeichnung „Herr“ bezeichnet. Auch beim Online-Fahrkartenverkauf der Beklagten ist es zwingend erforderlich, zwischen einer Anrede…