Online-Shopping: Nur Anrede “Frau” oder “Herr” ungenügend
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe durfte sich mit einem Rechtsstreit befassen, wonach die Klägerperson mit einer nichtbinären Geschlechtsidentität, beim Online-Shopping nur die Anreden "Frau" oder "Herr" zur Verfügung gestellt bekam. Wegen Geschlechterdiskriminierung und Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wurde der eShop-Betreiber, hier…