Gendersternchen eine Diskriminierung?
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein durfte sich innerhalb eines Rechtsstreits der Parteien damit auseinandersetzen, ob die Verwendung des sogenannten Gendersternchens (*) in einer Stellenausschreibung eine Diskriminierung gemäß §§ 1, 7 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darstellt. Sachverhalt: Eine Gebietskörperschaft hatte mehrere Stellen für Diplom-Sozialpädagog*innen,Diplom-Sozialarbeiter*innen,…