Lehrerin mit Kopftuch: Entschädigung ist auch nach BAG zu zahlen
Das Arbeitsgericht Berlin hatte einst die Klage mit Urteil vom 24.05.2018, Az. 58 Ca 7193/17 abgewiesen, da eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht zu zahlen sei. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 7 Sa 963/18) hatte das bisherige Urteil aufgehoben…